Wer kann in die PKV?

Wer kann in die PKV?

Leistungsumfang im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Leistungen, Beiträge und Tarife der privaten Krankenversicherung

Wechsel von der GKV zur PKV

PKV Vergleich - So finden Sie die richtige private Krankenversicherung

Bekannte private Krankenversicherungsanbieter in Deutschland

Vorteile und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Zusatzleistungen und individuelle Tarifoptionen in der PKV

Gesundheitsprüfung und Risikobewertung bei der Aufnahme in die PKV

Eigenbeteiligung und Selbstbehalt in der PKV

Versicherungsschutz im Ausland in der PKV

In der Regel können Selbstständige, Freiberufler, Beamte und bestimmte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2021: 64.350 Euro pro Jahr) eine private Krankenversicherung abschließen.
Der Leistungsumfang variiert je nach gewähltem Tarif. In der PKV können individuelle Leistungspakete zusammengestellt werden, die ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktikerleistungen und weitere Zusatzleistungen umfassen können.
Die Beiträge in der PKV richten sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, dem gewählten Leistungsumfang und individuellen Risikomerkmalen. Die Beiträge können sich im Laufe der Zeit erhöhen.
Ja, in der PKV werden Altersrückstellungen gebildet, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Dies ermöglicht eine Verteilung der Kosten auf die Versicherungsnehmer über die gesamte Versicherungsdauer.
Bei Abschluss einer PKV erfolgt eine Gesundheitsprüfung, bei der der Gesundheitszustand des Antragstellers überprüft wird. Bestehende Vorerkrankungen können Einfluss auf die Beitragshöhe und den Leistungsumfang haben
Ja, in der PKV gibt es verschiedene Optionen zur Beitragsentlastung, wie zum Beispiel Selbstbeteiligung, Tarife mit begrenzter Kostenerstattung oder Tarife mit Altersrückstellungsverwendung.
Der Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in bestimmten Fällen möglich, z.B. bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei Eintritt in die Rentenversicherung.
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